Wir prüfen Ihre offenen Rechnungen formell und inhaltlich auf Durchsetzbarkeit und vertreten Sie vom ersten Mahnschreiben über eine mögliche Prozessführung bis hin zur Vollstreckung.
Als Spezialisten im Berufsrecht und Haftungsrecht beraten wir Sie auch zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts an Ihren Arbeitsergebnissen und Unterlagen des Mandanten und zur korrekten Beendigung des Mandats. Falls der Mandant im Gegenzug Haftungsansprüche geltend macht, treten wir solchen Forderungen - in Zusammenarbeit mit Ihrer Haftpflichtversicherung - kompetent entgegen.
Ein effizientes Forderungsmanagement setzt für uns aber schon viel früher an: Der Abschluss von Vergütungsvereinbarungen mit Ihren Mandanten, die Abrechnung von Vorschüssen, eine ordnungsgemäße Dokumentation der erbrachten Leistungen und die zeitnahe Abrechnung beendeter Aufträge tragen dazu bei, dass mancher Vergütungsprozess gar nicht erst geführt werden muss. Auch bei diesen Maßnahmen unterstützen wir Sie gerne.
Damit wird nach unserer Erfahrung aus der Praxis auch mancher Haftungsprozess abgewendet: Denn viel zu oft ist die Haftungsklage des Mandanten nur dessen Antwort auf die Vergütungsklage des Beraters. Daraus leiten wir die Handlungsmaxime ab:
"Honorarprozesse vermeiden heißt Haftungsprozesse vermeiden."
PRAEVENIA GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft
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