Kaufvertrag, Haftungsfreistellung, Unterrichtung der Mandanten: Wir begleiten Sie kompetent und praxisorientiert bei dem Kauf oder Verkauf einer Kanzlei.
Wenn Sie als Erwerber einer Kanzlei ohne Einschränkung die gesamte Mandatsbeziehung fortsetzen, übernehmen Sie auch die Risiken aus möglichen Haftungsfällen aus der Vergangenheit ("Altlasten" des früheren Kanzleiinhabers). Dafür wird Ihre eigene Haftpflichtversicherung in aller Regel nicht einstehen, so dass Sie ungeschützt unkalkuierbaren Risiken ausgesetzt sein können. Deshalb ist die richtige Vertragsgestaltung mit rechtssicherer Abgrenzung der Haftung sehr wichtig.
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