Unerwartete Lücken im Deckungsschutz Ihrer Haftpflichtversicherung, Fragen im Haftungsfall und zur (vorsorglichen) Schadensmeldung, Kommunikation mit Ihrem Versicherer oder Versicherungsvermittler: Auch in diesen Bereichen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat kompetent zur Seite.
Die Abwehr von Haftungsansprüchen betreiben wir in enger Abstimmung mit Ihrer Haftpflichtversicherung. In diesem Bereich blicken wir auf jahrzehntelange Erfahrung zurück.
Aber nicht jeder Anspruch, den ein Mandant gegen Sie geltend macht, ist automatisch vom Deckungsumfang Ihrer Berufshaftpflichtversicherung umfasst. Zweifelsfragen klären wir mit Ihnen und mit Ihrem Versicherer.
PRAEVENIA GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft
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