Beihilfe zur Steuerhinterziehung oder zur Insolvenzverschleppung des Mandanten: Allzu schnell können Sie als Berater auch selbst ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten. In solchen Fällen ist eine umfassende Aufbereitung der maßgeblichen Sachverhalte besonders wichtig, um die strafrechtlichen Vorwürfe zu widerlegen. Auch dabei stehen wir Ihnen mit Kompetenz und Erfahrung zur Seite.
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